Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Collex Innovation
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Collex Innovation
Inhaber: Adrian Antonio Bravo Tenorio
c/o IP-Management #9714
Ludwig-Erhard-Straße 18
20459 Hamburg
Telefon: 0152 29532515
E-Mail: [email protected]
(nachfolgend „Collex Innovation“)
und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Unternehmen“) über Leistungen der Personal-Direktvermittlung sowie Marketing- und Eventdienstleistungen (z. B. Content-Erstellung, Werbeschaltungen, DIME-Konzept).
Abweichende Geschäftsbedingungen des Unternehmens finden keine Anwendung, es sei denn, Collex Innovation stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich.2. Leistungsgegenstand
Personal-Direktvermittlung: Collex Innovation unterstützt das Unternehmen bei der Suche, Vorauswahl und Vermittlung von Fach- und Hilfskräften zur Festeinstellung. Die Leistungen umfassen die Identifikation und Ansprache geeigneter Kandidaten, die Vorstellung von Profilen sowie die Koordination der Kontaktaufnahme. Ein bestimmter Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet.
Marketing- & Eventdienstleistungen: Collex Innovation erbringt Dienstleistungen im Bereich des digitalen Marketings (Erstellung von Bild-/Videomaterial, Social-Media-Betreuung, Werbeanzeigen) und der Konzeption von Event-Marketing-Maßnahmen.3. Ausschluss der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Collex Innovation erbringt keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Insbesondere gilt:
Collex Innovation stellt keine Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung zur Verfügung.
Collex Innovation beschäftigt die vermittelten Kandidaten nicht selbst und übt kein Weisungsrecht aus.
Ein Arbeits- oder Dienstverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Unternehmen und dem Kandidaten zustande.4. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald:
das Unternehmen ein Angebot oder eine Zusammenarbeit schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt, oder
ein Kandidat durch Collex Innovation vorgestellt wird und das Unternehmen den Kandidaten kontaktiert, in ein Auswahlverfahren einbindet oder einstellt.5. Vermittlungsprovision & Vorkenntnis-Regelung (Wichtig!)
Kommt es aufgrund der Tätigkeit von Collex Innovation zu einem Arbeits-, Dienst- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Unternehmen und einem vorgestellten Kandidaten, wird eine Vermittlungsprovision fällig. Sofern nicht anders vereinbart, bemisst sich diese prozentual am vereinbarten Bruttojahresgehalt und wird mit Abschluss des Vertrages fällig.
Vorkenntnis-Ausschluss: War dem Unternehmen ein von Collex Innovation vorgeschlagener Kandidat bereits bekannt, ist das Unternehmen verpflichtet, dies Collex Innovation innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt des Profils schriftlich (per E-Mail) unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht rechtzeitig innerhalb dieser Frist, kann sich das Unternehmen nicht auf Vorkenntnis berufen, und der Provisionsanspruch bleibt bei Einstellung bestehen.6. Umgehungsschutz & Vertraulichkeit
Der Umgehungsschutz gilt für 12 Monate ab erstmaliger Vorstellung eines Kandidaten. Stellt das Unternehmen innerhalb dieses Zeitraums einen durch Collex Innovation vorgestellten Kandidaten ein – unabhängig davon, ob direkt, indirekt, über Dritte oder zeitlich verzögert –, wird die volle Provision fällig.
Alle übermittelten Kandidatenprofile sind streng vertraulich. Gibt das Unternehmen ein Profil ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiter und stellt dieser Dritte den Kandidaten ein, ist das Unternehmen verpflichtet, Schadensersatz in Höhe der vollen entgangenen Provision zu zahlen.7. Besondere Bestimmungen für Marketingdienstleistungen
Bei der Erstellung von Bild- und Videomaterial (Content) erhält das Unternehmen mit vollständiger Bezahlung die einfachen Nutzungsrechte für die Verwendung auf eigenen Kanälen. Das Urheberrecht verbleibt bei Collex Innovation.
Das Unternehmen ist für die rechtliche Zulässigkeit (z. B. Wettbewerbsrecht, Markenrecht) der über seine Kanäle geschalteten Werbeinhalte und durchgeführten Events selbst verantwortlich.8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
Collex Innovation ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.9. Pflichten des Unternehmens
Das Unternehmen verpflichtet sich, vollständige und wahrheitsgemäße Informationen bereitzustellen, Profile vertraulich zu behandeln, Collex Innovation über den Stand des Bewerbungsprozesses zu informieren sowie jede Einstellung eines vorgestellten Kandidaten innerhalb von 5 Werktagen unter Nennung des Bruttojahresgehalts schriftlich anzuzeigen.10. Haftung
Collex Innovation haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Keine Haftung besteht für unzutreffende Angaben der Kandidaten, Entscheidungen des Unternehmens, das Zustandekommen/die Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses oder den rechtlichen/wirtschaftlichen Erfolg von Marketingmaßnahmen.11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Es gilt die Datenschutzerklärung.12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Hannover. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.Version: 05/2026